Menü Schließen

Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Wir über uns

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Fachdienst des Jugendamts. Für die Stadt Trier sind eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter, für den Landkreis Trier-Saarburg zwei Mitarbeiterinnen im Haus des Jugendrechts vertreten.

Unsere Aufgaben

Das Jugendamt ist an allen Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) beteiligt. Im gesamten Verlauf wird Beratung und Unterstützung angeboten und es erfolgt eine Prüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.

Kontakt

Unsere Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz der Betroffenen bzw. bei Minderjährigen nach dem Wohnsitz der Eltern.

Landkreis Trier-Saarburg
Doris Peters
Telefon: 0651-715-275
Fax: 0651-715-17614
Email: doris.peters@trier-saarburg.de

Angelika Prinz
Telefon: 0651-715-276
Fax: 0651-715-17614
Email: angelika.prinz@trier-saarburg.de

Internetpräsenz des Jugendamts der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Stadt Trier
Petra Rödler
Telefon: 0651-718-2513
Fax: 0651-718-1598
Email: petra.roedler@trier.de

Patrick Waigand
Telefon: 0651-718-2514
Fax: 0651-718-1598
Email: patrick.waigand@trier.de

Internetpräsenz des Jugendamts der Stadtverwaltung Trier

In dringenden Angelegenheiten oder Notfällen wenden Sie sich bitte an die Behördenrufnummer 115