Menü Schließen

Jugendschutz

Wir über uns

Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche stärken und schützen. Der Zugang zu gesundheitsgefährdenden Produkten, zu Kinofilmen und Medien, auf Bildträgern sowie Aufenthalte an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit sind somit an bestimmte Altersstufen gebunden.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist im Grundgesetz verankert (Artikel 1 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes).

Die Stadt Trier nimmt diese Verantwortung im „Haus des Jugendrechts“ Trier durch Präventionsmaßnahmen und Kontrollen sowie Beratungs- und Informationsangebote zu den vielfältigen Themen des Jugendschutzes wahr.

Unsere Aufgaben

Ein Aufgabenschwerpunkt ist die intensive Präventionsarbeit zu den Themen Gewalt, Sucht und (Rechts-) Extremismus. Diese Aufklärungs- und Bildungsarbeit findet in Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen und Institutionen statt.
Adressaten sind neben den Kindern und Jugendlichen auch die Eltern, Fachkräfte sowie Lehrer und Lehrerinnen.
Zum Aufgabenfeld gehört darüber hinaus auch der gesetzliche Jugendschutz, der die Durchführung von Jugendschutzkontrollen sowie die Aufklärung von Veranstaltern und Gewerbebetreibende als Querschnittsaufgabe mit der Polizei und den örtlichen Ordnungsämtern beinhaltet.
Innerhalb der Gremienarbeit des Jugendschutzes geht es um eine sinnvolle Vernetzung von Einrichtungen, fachspezifischen Arbeitskreisen und Behörden. Ziel dabei ist es, aktuelle Themen und Probleme aufzugreifen und entsprechende Interventionsmöglichkeiten zu entwickeln.

Kontakt

Jugendschutzbeauftragte der Stadt Trier
Sonja Qualmann
Telefon: 0651-718-2584
Email: sonja.qualmann@trier.de

Postanschrift:
Stadtverwaltung Trier
Jugendamt – Jugendschutz
Postfach 3470
54224 Trier

Internetpräsenz des Jugendamts der Stadtverwaltung Trier
Arbeitshilfe: Jugendschutz in der Region Trier

In dringenden Angelegenheiten oder Notfällen wenden Sie sich bitte an die Behördenrufnummer 115