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Gemeinsames Sachgebiet Jugend (GSGJ)

Wir über uns

Das Gemeinsame Sachgebiet Jugend (GSGJ) der Polizeidirektion Trier besteht aus Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Schutz- und Kriminalpolizei sowie einer Tarifangestellten.

Unsere Aufgaben

Wir sind zuständig im sogenannten „Kriminalgeographischen Raum Trier“, der sich zusammensetzt aus der Stadt Trier, verschiedenen Ortschaften der Verbandsgemeinden Ruwer und Trier-Land sowie der Stadt Konz mit allen Stadtteilen.

Die Bearbeitungszuständigkeit des GSGJ für Straftaten betrifft alle Delikte, bei denen

  • Tatverdächtige unter 21 Jahren alt sind oder
  • Minderjährige Opfer von Straftaten gegen ihre Person sind oder
  • aufgrund des Modus Operandi, vorliegender Täterbeschreibung oder wegen des Zusammenhangs mit anderen Straftaten davon auszugehen ist, dass Minderjährige oder Heranwachsende als Täter in Betracht kommen.

Unsere Zuständigkeit richtet sich gegen alle Tatverdächtigen nach dem sogenannten Wohnortprinzip. Das bedeutet, unabhängig von der geographischen Lage der Tatörtlichkeit, ist für die weitere Bearbeitung des Verfahrens entscheidend, dass der Wohnort des Tatverdächtigen in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Darüber hinaus obliegt dem Sachgebiet auch die Wahrnehmung präventiver Aufgaben im Sinne der PDV 382, sowie die Bearbeitung von Verstößen gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG).

Kontakt

Polizeidirektion Trier
Gemeinsames Sachgebiet Jugend (GSGJ)

Gneisenaustr. 40
54294 Trier
Telefon: 0651-201575-10
Fax: 0651-201575-49

Email: pdtrier.sgjugend@polizei.rlp.de

Leiter des GSGJ
Wolfgang Lübeck
Polizeihauptkommissar
Telefon: 0651-201575-20

Stellv. Leiterin des GSGJ
Sabine Bamberg
Kriminalhauptkommissarin
Telefon: 0651-201575-30

Internetpräsenz der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz
Internetpräsenz des Polizeipräsidiums Trier
Internetseiten für Polizeiliche Kriminalprävention